19.3.2024

Zwölf "goldene Regeln" für den Kauf von Importfahrzeugen

Zwölf wichtige Kriterien beim Kauf von Import-Fahrzeugen sollte sich der Käufer vor dem Kauf unbedingt vom Händler schriftlich bestätigen lassen: achten Sie darauf, dass

  1. der Händler als Verkäufer, nicht als Vermittler oder "Agent", auftritt.

  2. der Händler Anspruchsgegner bei Gewährleistungsfällen ist.

  3. sich sein Firmensitz in Deutschland befindet.

  4. die angebotenen Fahrzeuge grundsätzlich "neu" bzw. "fabrikneu" sind. "Fabrikneu" bedeutet ohne vorangegangene in- oder ausländische Zulassung, "Registrierung" o.ä., vor nicht mehr als einem Jahr produziert. Vertrauen Sie hinsichtlich der Neuwageneigenschaft keinesfalls den Eintragungen im Kfz-Brief oder irgendwelchen Zusagen des Verkaufspersonals! Laut BGH-Rechtsprechung kann aber auch ein Auto mit ausländischer Tageszulassung als "fabrikneu" gelten.

  5. Sie ein aus EU-Ländern importiertes, nicht etwa unter Verstoß gegen das Markenrechtsgesetz aus einem Nicht-EU-Land wie zB. Dubai oder der Türkei importiertes Neufahrzeug erwerben. Dies ist nur dem Inhaber der geschützten Marke, zB. VW oder Ford, nicht aber dem freien Händler gestattet!

  6. die Angebotspreise Endpreise sind, incl. aller Nebenkosten für ein abholfertiges Fahrzeug analog einer Auslieferung beim herkömmlichen Vertragshändler.

  7. die Angebotspreise Festpreise von der Bestellung bis zur Lieferung sind.

  8. Anzahlungen nicht verlangt werden.

  9. Vertrag und AGB keine unzulässigen Klauseln enthalten, insbesondere des Inhalts, dass - Preiserhöhungen während der Lieferzeit möglich seien (es sei denn, die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beträgt mehr als vier Monate und die Möglichkeit einer Preiserhöhung wurde im Einzelfall, nicht in einer Vielzahl von Fällen oder gar regelmäßig, individuell vereinbart), - "der Verkäufer zur Lieferung nicht mehr verpflichtet" sei, wenn es "im Ausland eine unvorhergesehene Preiserhöhung gibt" oder - Gewährleistungsansprüche nicht an den Verkäufer gestellt werden können.

  10. eine kostenlose, aktuelle, deutschsprachige Betriebsanleitung zum Lieferumfang gehört.

  11. Sie eine umfassende, sorgfältige, fachkundige Einweisung in alle Bedienelemente des Neufahrzeugs erhalten und vollständig über Service- und Garantiebedingungen, Einfahrvorschriften, korrekten Reifenluftdruck etc. informiert werden.

  12. der Kaufpreis erst fällig ist nach Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung. Leisten Sie keine Anzahlung! Zahllose Verbraucher, die bei unseriösen Händlern bestellten und mehrere Monate vergeblich auf Ihr Fahrzeug warteten, haben ihr Geld nie wieder gesehen.

Wenn Sie diese Regeln beachten, sind Sie beim Kauf von Importfahrzeugen auf der sicheren Seite!